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B1 Arbeitsvisum für Spezialisten in Israel

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Hat Ihre Gesellschaft einen Auftrag in Israel erhalten, bei dem Ihre Arbeitskräfte vor Ort gebraucht werden?

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Sei es, dass Sie Ihren Arbeitnehmer nur zu Schulungszwecken nach Israel schicken oder aber zur Überwachung eines Bauprojekts über Jahre hinweg entsenden:  Ausländer, die in Israel arbeiten wollen, brauchen dafür ein Arbeitsvisum. In den meisten Fällen muss der Arbeitnehmer diese Arbeitsgeenehmigung bereits vor Einreise und Arbeitsbeginn erhalten haben. 

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Für solche Fälle sieht das israelische Recht das Arbeitsvisum B1 für Spezialisten vor.  Diese Arbeitserlaubnis muss in Israel beim Innenministerium beantragt werden. Der Antragsprozess hat verschiedene Etappen und kann mehrere Monate dauern: Es müssen Dokumente beigebracht werden, der Arbeitnehmer muss die israelische Botschaft in seinem Heimatland aufsuchen und selbst nach Ankunft in Israel steht noch ein Behördengang an. 

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Erwirkung von B1 Arbeitsvisa für Spezialisten und übernimmt den gesamten Antragsprozess für Sie.

Spezialisierung- Generelle Voraussetzung

Wie es der Name schon sagt, erhält das B1 Arbeitsvisum nur, wer ein Experte auf seinem Gebiet ist. Der Schwerpunkt bei der Antragstellung für ein Arbeitsvisum liegt also darin, der israelischen Behörde zu beweisen, dass genau dieser Arbeitnehmer für die Erfüllung der bestimmten Aufgabe bei Ihrem Projekt in Israel vonnöten ist. Dazu muss der Behörde dargelegt werden, wie qualifiziert und spezialisiert der Arbeitnehmer ist und dass es für ihn keinen adäquaten Ersatz auf dem israelischen Arbeitsmarkt zu finden gibt.

Visatypen

Das B1 Spezialisten Visum gibt es in 3 verschiedenen Ausführungen. Es gibt das 45-Tage, das 3-Monats und das Jahresvisum. Die Bedingungen dafür unterscheiden sich je nachdem, ob der Arbeitnehmer, für den eine Arbeitserlaubnis beantragt wird, Akademiker ist oder nicht. 

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Bei den meisten Visatypen muss zusätzlich zur Arbeitserlaubnis parallel noch eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis organisiert werden.

Jahresvisum

Um ein Jahresvisum zu erteilen, prüft das Amt die Spezialisierung des Arbeitsnehmers, seinen Bedarf, ob seine Lebens- und die arbeitsrechtlichen Bedingungen während seines Aufenthalts in Israel dem israelischen Recht entsprechen und durch den Arbeitgeber garantiert sind. 

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Der ausländische Spezialist muss während seiner gesamten Entsendung nach Israel einen Mindestlohn verdienen, der dem Doppeltem des israelischen Durchschnittlohns entspricht (aktuell: 20’856 NIS, ca. 5000 Euro) und braucht etwa eine Krankenversicherung. 

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Für Nicht-Akademiker kann die Behörde nach eigenem Ermessen Zusatzbedingungen stellen, wie etwa die Hinterlegung einer Sicherheit von bis zu 40,000 NIS, welche dann innerhalb von 12 Monaten nach Ausreise des Mitarbeiters rückerstattet wird.

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Der Antragsprozess verläuft für den Arbeitnehmer zweigleisig:

  • In einem ersten Schritt wird eine provisorische Arbeitserlaubnis durch Online-Beibringung verschiedener Dokumente wie etwa Antragsformulare, eidesstattliche Erklärungen, Diplome etc. beantragt. Dabei müssen für Akademiker weit weniger Dokumente eingereicht werden, als für Nicht-Akademiker.

  • Nach Erhalt einer provisorischen Arbeitserlaubnis wird beim Innenministerium eine Einreiseerlaubnis für den Arbeitnehmer ausgestellt. Daraufhin hat der Arbeitnehmer die israelische Botschaft in seinem Heimatsland aufsuchen, wo er seine Einreiseerlaubnis erhält. 

  • Nach Einreise muss der Arbeitnehmer sein provisorisches Arbeitsvisum innerhalb eines Monats verlängern lassen, andernfalls verfällt es. 

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Das Jahresvisum kann maximal 4 Mal verlängert werden.

90 Tage Visum

Der Antragsprozess für das 90 Tage –Visum und auch dessen Dauer (6-8 Wochen) ist mit dem für das Jahresvisum identisch, der grosse Vorteil des 90-Tage Visums liegt allerdings darin, dass für das 90-Tage Visum kein Mindestlohn gezahlt werden muss, und nicht zwischen Akademikern und Nicht-Akademikern unterschieden wird. 

45 Tage Visum

Wenn Sie Ihren Arbeitnehmer maximal 45 Tage lang vor Ort in Israel im Einsatz brauchen, und v.a., wenn Sie ihn dann dringend brauchen, können Sie den verkürzten Prozess des 45-Tage-Visums wählen.

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Die Vorteile dieses Visums liegen darin, dass kein Mindestlohn gefordert ist, die Bearbeitungszeit kurz ist, (ca. 6-10 Arbeitstage) und dass der Arbeitnehmer direkt nach Erhalt der Arbeitserlaubnis einreisen und beginnen darf zu arbeiten, ohne zuerst die israelische Botschaft in seinem Heimatland aufsuchen zu müssen. Des Weiteren wird nicht zwischen Akademikern und Nicht-Akademikern unterschieden. 

 

Wichtig: Das Kurzzeitvisum kann nicht verlängert werden. Dauern die Arbeiten länger als 45 Tage, muss der Mitarbeiter Israel verlassen und das Verfahren für ein reguläres Arbeitsvisum (vgl. oben) initiieren. Ferner kann für jeden Mitarbeiter pro Kalenderjahr nur ein 45 Tage Visum beantragt werden.

 

MERKE: Arbeit ohne Arbeitserlaubnis in Israel ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Straftat und wird geahndet. Mehr dazu hier.

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