top of page

High-Tech (HIT) B-1 Visum

High-Tech-Visum-B1-Israel-1024x576.jpg

Arbeitsgenehmigung auf dem Gebiet der High-Tech (HIT) B-1 Visum

2019 hat der israelische Gesetzgeber versuchsweise eine Verordnung verabschiedet, welche es israelischen High-Tech Unternehmen, in einem abgekürzten und raschen Verfahren ein Arbeitsvisum für ausländische Fachleute zu erhalten. 

​

Die Visaanträge können für die Dauer von bis zu einem Jahr gestellt und anschliessend verlängert werden. 

 

Das abgekürzte Verfahren ist auf Staatsangehörige von Staaten welche mit Israel einen Staatsvertrag zur visumsfreien Einreise abgeschlossen haben (solche Verträge bestehen mit sämtlichen Staaten der EU und der EFTA). Um festzustellen, aus welchen Staaten Israel eine visumsfreie Einreise ermöglicht, prüfen Sie bitte die entsprechende Seite des Israelischen Aussenministeriums: 

https://mfa.gov.il/MFA/ConsularServices/Documents/VisaRequirements-Tourists.pdf

 

Ein weiteres Grunderfordernis ist, dass der israelische Arbeitgeber, welcher des Arbeitsvisum beantragt, in Israel als eine High-Tech-Gesellschaft anerkannt ist. Dies ist insbesondere Für Gesellschaften der Fall, welche in einem der nachfolgenden Gebiete tätig sind: 

​

  • Herstellung von konventionellen und homöopathischen Medikamenten;

  • Herstellung von Computern sowie elektronischen und optischen Geräten;

  • Herstellung von Computerprogrammen, Beratung auf dem Gebiet von Computern und verwandte Betätigungsfelder; 

  • Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung;

  • Herstellung von Flugzeugen, Raumschiffen und entsprechendem Zubehör;

  • Datenverarbeitung und/oder Datenaufbewahrung und zugehörige Dienstleistungen

 

Gesellschaften, welche nicht auf einem der obengenannten Gebiete tätig sind, können ebenfalls den Status einer High-Tech-Gesellschaft erreichen, wenn sie durch eine Israelische Gesellschaft mehr als 7% von deren Gesamtumsatz für Forschung und Entwicklung ausgeben, oder mehr als 15% der Mitarbeiter der israelischen Gesellschaft auf dem Gebiet von Forschung und Entwicklung tätig sind. 

​

Die ausländischen Fachleute anerkannter High-Tech-Unternehmen erhalten nicht nur rein rascheres Visa-Genehmigungsverfahren, für welches sie weniger Dokumente beibringen müssen. Ihre Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ein Arbeitsvisum erhalten, welches ihnen die Arbeit für jeden beliebigen Arbeitgeber in Israel ermöglicht. 

​

Für weitere Informationen vgl. die englische Version der Verordnung zum „Experimental procedure for Handling Applications of High Tech and Cyber companies to Employ and Regulate the status of Foreign Experts in Israel“: 

https://www.gov.il/BlobFolder/policy/hightech_cyber_companies_application_for_foreign_workers_procedure/en/5.3.0043_eng.pdf

​

bottom of page