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Studenten-, PhD-, Forschervisum

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Studentenvisa

Das A 1 Studentenvisum wird denjenigen erteilt, welche in Israel in einer Grund- oder weiterführenden Schule, in einer akademischen Einrichtung, in einer Jeshiwa oder einer Einrichtung der Jewish Agency studieren wollen. Es wird mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr erteilt und gilt für unbegrenzte Ein- und Ausreisen. Empfängern dieses Visums ist es nicht erlaubt in Israel zu arbeiten.

 

Wichtig : Einem Minderjährigen wird kein Visa ohne Zustimmung beider Elternteile oder des rechtlichen Vormundes erteilt.

 

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Zwei Passfotos (5×5 cm)

  • Bestätigungsschreiben an einer anerkannten akademischen Einrichtung angenommen worden zu sein.

  • Nachweis, dass genügend finanzielle Mittel bestehen, um den Aufenthalt und die Studien zu finanzieren.

  • Ein Reisedokument welches für mindestens ein Jahr gültig ist, wenn in dem Heimatland eine diplomatische Vertretung des Staates Israels besteht. Besteht keine solche diplomatische Vertretung muss das Reisedokument für den gesamten Zeitraum der angestrebten Studien gültig sein sowie mindestens sechs Monate nach Ende der Studien.

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Wichtig : Das Konsulat verlangt möglicherweise noch weitere Dokumente. Das Visum muss vor Antritt des Aufenthaltes beantragt werden. Studierende, die mit einem Touristenvisum einreisen, können dieses nicht vor Ort in ein Studierendenvisum umwandeln.

Visa für Gastwissenschaftler/innen

Gastwissenschaftler/innen müssen grundsätzlich ein B1 Arbeitsvisum beantragen. Voraussetzung für ein solches Visum ist ein Masterabschluss sowie das Bestreben in einer anerkannten akademischen Einrichtung in Israel zu arbeiten. Für das Visumsverfahren braucht der/die Gastwissenschaftler/in ein Empfehlungsschreiben der Universität an der der/die Gastwissenschaftler/in forschen will.

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Das Verfahren um ein B-1 Visum ausgestellt zu bekommen ist vierstufig:

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  1. Das Einreichen des Antrags auf B-1 Visum mit einer Erklärung der Notwendigkeit des Forschungsaufenthaltes.

  2. Einreichen des Antrags bei der lokalen Zweigstelle des Innenministeriums in Israel, welches sich daraufhin mit dem israelischen Konsulat im Heimatland des Antragsstellers in Verbindung setzt.

  3. Daraufhin wird ein vorläufiges B-1 Arbeitsvisum vom israelischen Konsulat im Heimatland zur Einreise nach Israel erteilt.

  4. Nach der Einreise nach Israel wird dem/der Gastwissenschaftler/in ein dauerhaftes Arbeitsvisum für die Zeit des Aufenthaltes erteilt. Dies geschieht entweder bereits bei Einreise am Flughafen oder später in der relevanten Zweigstelle des Innenministeriums.

 

Zusätzliche Hinweise:

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  • Familienangehörigen des/der Gastwissenschaftler/in kann ebenfalls ein Visum erteilt werden.

  • Es werden von den Behörden einige Gebühren erhoben werden.

  • Das Gehalt muss keine bestimmte Mindestsumme übersteigen.

  • Der Antragsstellende muss krankenversichert sein.

  • Das Visum kann um bis zu 63 Monate verlängert werden.

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